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  • Hans J. Betz, Journalist B.R.

Schleppfahrt


Auch Jachten dürfen als Schleppverband wieder die Länge von 15 Meter überschreiten.

Amsterdam: Durch eine entsprechende Formulierung war Artikel 1 der Binnenschifffahrtsgesetzgebung aus dem Jahr 2008, waren die gesetzlichen Regelungen für alle Schiffe, also auch für die Freizeitschifffahrt anwendbar. Darunter fielen auch Beiboote und Schlauchboote die an einer Schleppleine von einem Segel- oder Motorboote gezogen wurden. Durch den unermüdlichen Einsatz des niederländischen Wassersportverbandes wurde das Gesetz so angepasst, dass Schleppfahrt durch Freizeitschiffe wieder gestattet ist.


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