- Hans J. Betz, Journalist B.R.
Unlauter
Hellevoetsluis: Die Gemeinde Hellevoetsluis darf feste Liegeplätze nicht mehr unter den Gestehungskosten an Dauerlieger vermieten. Im Klartext bedeutet dies, dass alle Kosten vollumfänglich verrechnet werden müssen. Dem Betreiber der privaten Marina Hellevoetsluis war es denn auch ein Dorn im Auge, dass sich die Gemeinde durch nicht marktgerechte Tarife Wettbewerbsvorteile verschafft. Fünf Jahre beschäftigte die Angelegenheit die Gerichte. Der private Betreiber kam nun zu seinem Recht, denn die Vermietung von Liegeplätzen gehöre nicht zu den Kernaktivitäten einer Gemeinde, urteilte das Gericht. Außerdem dürfe die Privatwirtschaft nicht durch unlauterem Wettbewerb geschädigt werden.