top of page
  • AutorenbildHans J. Betz

Küstenwache ist kein ANWB


 In nicht dringenden Fällen kommt nicht mehr automatisch ein Rettungsboot.
In nicht dringenden Fällen kommt nicht mehr automatisch ein Rettungsboot. Bildquelle: KNRM

Den Helder/Harlingen: Seit dem 17. August gelten bei der niederländischen Küstenwache neue Regeln. Es wird nunmehr ein Unterschied zwischen ernsten Notfällen, beispielsweise Havarien oder Gefahr für Leib und Leben, und nicht unbedingt der Hilfe bedürftigen Boote und Wassersportlern gemacht. Bei Notfällen alarmiert die Küstenwache noch immer Rettungsboote der KNMR. In nicht dringenden Fällen kommt nicht mehr automatisch ein Rettungsboot zum Einsatz. Vielmehr muss der Freizeitskipper selbst die Hilfe eines professionellen Bergungsunternehmens anfordern oder die KNMR benachrichtigen. Achtung: Niemals das Tau von einem professionellen Berger annehmen, denn mit der Annahme legt Letzterer den Preis fest. Zuerst Preis absprechen und danach die eigene Leine übergeben. Die Küstenwache erhält pro Jahr 1600 Notaufrufe von der Berufs- und Freizeitschifffahrt. Eine Anzahl sind echte Notfälle. Andere wiederum befinden sich in keiner gefährlichen Situation, sondern haben beispielsweise Motorprobleme und können problemlos den nächsten Hafen anlaufen. Auch die gegenseitige Hilfe sollte zwischen Freizeitkapitänen eigentlich Ehrensache sein. Die Küstenwache steht auf dem Standpunkt, dass man bei einer Autopanne auch nicht die Alarmnummer 112 anruft, sondern die ANWB Pannenhilfe verständigt.



bottom of page