top of page
  • AutorenbildHans J. Betz

Neue Coronaregeln


Bis zu 250 Personen dürfen im Außenbereich bewirtet werden.
Bis zu 250 Personen dürfen im Außenbereich bewirtet werden.

Den Haag: Ab 1. Juli dürfen wieder bis zu 100 Personen zugleich ein Restaurant besuchen. Allerdings muss, mit Ausnahme von im gleichen Haushalt lebenden Personen, der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Über 100 Personen werden nur zugelassen, wenn zuvor eine Reservation erfolgt ist. Auch im Außenbereich gilt der Mindestabstand. Hier dürfen 250 Personen zusammenkommen. In Tiergärten, bei Kirmes-Veranstaltungen und in Freizeitparks gibt es keine Beschränkungen mehr. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Kleinbussen und Reisebussen ist ein Mundschutz Pflicht. Wenn sich Personen aus einem anderen Haushalt im Auto befinden, wird ein Mundschutz empfohlen. Befreit von der 1,5 m Abstandsregel sind Kinder bis zu 12 Jahren und Jugendliche bis zu 18 Jahren untereinander, Hilfsbedürftige und deren Begleiter, aber auch Friseure, Masseure und Fahrlehrer. Sportler, Künstler und Tänzer dürfen auch wieder zusammenrücken und sogar Prostituierte dürfen ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Discotheken und Nachtclubs bleiben jedoch bis zum 1. September dicht. Bei Charterbooten ist die Situation kompliziert. Es kommt nicht zuletzt auf die Bootsgröße und die Anzahl der Toiletten und Duschen an. Auch die Zusammensetzung der Mieter spielt eine Rolle. Vor der Buchung sollte man mit der Charterfirma Kontakt aufnehmen, um die jeweils gültigen Regeln zu erfahren. Sobald sich die Lage ändert, erfahren Sie dies hier. Bleiben Sie uns gewogen und gesund.

bottom of page