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  • AutorenbildHans J. Betz

Richtungsanzeiger Berufsfahrt


Die Back- und Steuerbordlichter sollen die Richtungsänderung mit Blinkschaltung anzuzeigen.
Die Back- und Steuerbordlichter sollen die Richtungsänderung mit Blinkschaltung anzuzeigen.

Rotterdam: In das Binnenvaart Politiereglement BPR wurde mit Eingang vom 1. April 2022 unter Artkel 3.19a ein neuer Passus über „Richtingaanwijzer Beroepsvaart“ aufgenommen. Daraus geht hervor, dass Schiffe über 24 m Länge bei einem Fahrwasserwechsel nicht nur die „Blaue Tafel“ setzen müssen, sondern zusätzlich mittels der Back- oder Steuerbordlichter die Richtungsänderung in der Berg- und Talfahrt durch Blinkschaltung anzuzeigen haben. Diese ergänzende Maßnahme ist darauf zurückzuführen, da in der Freizeitschifffahrt die „Blaue Tafel“ noch immer falsch interpretiert wird. Die „Blaue Tafel“ befindet sich normalerweise in waagrechter Stellung auf der Steuerbordseite eines Schiffes. Sobald jedoch ein Berufsschiff die Fahrwasserseite wechseln möchte, wird diese Tafel in eine senkrechte Stellung gebracht. Zusätzlich blinkt ein weißes Licht auf. Der Schiffsführer deutet damit an, dass die Begegnung mit einem entgegen kommenden Schiff Steuerbord/Steuerbord erfolgen soll. Auf Flüssen wie Rhein, Waal oder Maas kommen soche Manöver häufig vor. Der Talfahrer nutzt dabei die Strömung, während der Bergfahrer diese meidet. Da der neue Passus erst kürzlich und unerwartet dem BPR beigefügt wurde, haben Schiffsführer bei Nichteinhaltung noch keine Busse zu befürchten. Erst ab dem folgenden Jahr wird Artiikel 3.19a BPR mit einem „Proces Verbal“ (Protokoll) entsprechend geahndet.

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