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  • Hans J. Betz, Journalist B.R.

Gesetzesänderung


Den Haag: Das so genannte “Binnenvaartpolitiereglement” wurde unter dem Hauptstück II.B (Tekens tijdens het stillliggen) unter dem Artikel 3.27 wie folgt ergänzt: An Bord von Kleinfahrzeugen bis zu 15 m Länge ist die Mitnahme von Hunden nur dann gestattet, wenn auf der Steuerbordseite die offizielle Plakette “Hond aan boord” deutlich macht, dass ein Hund an Bord ist. Diese Ergänzung des “Binnenvaartpolitiereglements” war nötig, da Hafenmeister vermehrt mit aggresiven Hunden in Berührung kommen. Vor allem große Tiere wie Labradorene, Bernardinoteckel und Irish Trendsetter wirken besonders beängstigend. Die neue Plakette ist ab 1. April in guten Wassersportgeschäften und im Hundefachhandel erhältlich.


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