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  • Tom Ch. Buch ( t )

Schiffskauf ist Vertrauenssache


Die niederländische Wassersportindustrie befindet sich im Umbruch. Durch fehlende Aufträge mussten in den vergangenen Jahren bereits einige namhafte Werften die Segel streichen. Bei diesen Insolvenzen waren teilweise auch Kundengelder betroffen, bestellte und anbezahlte Schiffe gerieten in die Konkursmaße. Dabei stellte sich heraus, dass Konsumenten vielfach einen Schiffskauf aus Unwissen dem Kauf eines neuen Fernsehgeräts gleichsetzen. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, werden nicht nur Gerichtsvollzieher, Anwälte und Insolvenzverwalter mit einem Konkurs konfrontiert. Vielmehr sind auch Journalisten von Fachzeitschriften involviert und müssen für enttäuschte Wassersportler den Kummerkasten spielen. Wer ein Haus kauft oder bauen lässt weiß in der Regel, auf was er sich einlässt. Bei einem Schiffskauf hingegen lassen sich künftige Eigner nicht selten von Edelstahl und poliertem Mahagoni blenden. Der gesunde Menschenverstand bleibt dabei auf der Strecke und das böse Erwachen folgt später. WasserSport in Nederland hat als Sprachrohr der deutschsprachigen Freizeitkapitäne in den Niederlanden einmal mehr ein heißes Eisen angepackt und konnte für dieses heikle Thema Tom Ch. Buch, der leider viel zu früh verstorben ist, einen branchenkundigen Referenten gewinnen. Er hat im Laufe der Jahrzehnte als vereidigter Jachtmakler schon einige Geschichten aus allernächster Nähe mit erlebt. Daraus ist eine Reportage entstanden, die jedem Schiffskäufer als Leitfaden dienen kann.

Kaufe keine Katze im Sack

Vor über einem Jahr trafen sich die Familie P. aus Deutschland und die niederländische Familie B. im Café des örtlichen Jachthafens. Beide Familien teilten dasselbe Hobby, waren seit Jahren begeisterte Segler. Es war gesellig, ein Bierchen und noch ein Bierchen. „Ach was sind die Holländer doch für artige Menschen“, sagte Herr P. zu seiner Frau. Herr B. ließ durchsickern, dass er sein Schiff verkaufen möchte. Die Familie P. interessierte sich für die praktisch neue Bavaria Segeljacht und nahm eine Einladung zur Besichtigung gerne an. Es wurde ein gemütlicher Abend und die Stimmung immer besser. Bei dieser Gelegenheit wollte Herr P. wissen, was die Bavaria kosten soll. „200’000 Euro“, sagte der gesellige Holländer. Der Kauf war schnell beschlossene Sache, Adressen wurden ausgetauscht, P. notierte sich die Konto-Nummer des Verkäufers. Nach einigen Bierchen verabschiedete man sich voneinander. Der ausgemachte Betrag wurde durch P. unverzüglich überwiesen und eine Woche später traf man sich wieder an Bord der Bavaria für die Übernahme. Frau B. brachte Blumen mit und es wurde nochmals auf den guten Handel angestoßen. Familie P. fuhr alsbald mit der neuen Segeljacht in den eigenen Hafen.

Eine böse Überraschung

Ein Jahr später meldete sich ein unbekannter Mann an Bord der Bavaria von Familie P. Er stellte sich als Gerichtsvollzieher vor. Im Namen der XY Bank legte er das Schiff an die Kette. Im Klartext: Er ließ das Schiff beschlagnahmen. Die Familie P. musste ein entsprechendes Formular unterzeichnen. Wut, Enttäuschung und Frustration machten sich breit. Zu allem Überfluss erwähnte der Gerichtsvollzieher auch noch, dass das Durchkneifen der Kette um weg zu fahren strafrechtliche Konsequenzen hätte. Alle Argumente, dass sie das Boot schließlich bezahlt hätten, halfen da wenig und der Gerichtsvollzieher blieb unerbittlich. „Ich bin allein darum hier, um einen Beschluss des Gerichts in Leeuwarden zu überbringen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren“, so der Gerichtsvollzieher. Schwer enttäuscht kehrte die Familie P. in ihre Heimat zurück. Es waren doch so nette Menschen und es ist sicher alles nur ein Missverständnis, dachte Familie P. Mittlerweile hatten sie auch die Telefonnummer von Familie B. wieder gefunden. „Kein Anschluss unter dieser Nummer“, meldete ein Band. Nunmehr folgten Sie dem Rat des Gerichtsvollziehers und setzten sich mit einem Anwalt in Verbindung. Anwalt T. nahm sich der Sache an und bat seine Klienten ihm alles per Fax zu übermitteln, was mit dem Schiffskauf zu tun hatte. Das war nicht viel. Eine handgeschriebene Notiz mit Name, Adresse und Telefonnummer des Verkäufers und ein Bankauszug der die Bezahlung bestätigte. Zudem konnte Familie P. dem Anwalt noch die Baunummer der Bavaria bekannt geben. Zwei Tage später meldete sich Anwalt T. wieder bei seinen Klienten. Er hatte mittlerweile herausgefunden, dass das Schiff noch immer beim Katasteramt im B-Register eingetragen und noch stets Eigentum der Familie B. war. Zudem stellte es sich heraus, dass die Bavaria nicht nur mit einer Hypothek in der Höhe von € 250’000,- belastet war, sondern auch eine Beschlagnahme zu Gunsten der XY Bank bestand. Advokat T. forschte auch im Bevölkerungsregister nach und fand heraus, dass die Familie B. nicht mehr an der angegebenen Adresse wohnte. Eine neue Meldeadresse gab es nicht, wahrscheinlich hatte sich Familie B. ins Ausland abgesetzt. Die Familie P. war am Boden zerstört! Der Anwalt wollte jedoch mit der XY Bank Kontakt aufnehmen, um eine Lösung herbei zu führen. Die Bank war jedoch unerbittlich, denn die Schuld war mittlerweile auf € 270’000,- angestiegen. Nur gegen Bezahlung von € 200’000,- war man bereit die Beschlagnahme aufzuheben und auch mit zu helfen, dass beim Kataster die Hypothekarschuld gelöscht wird. Die Familie P. musste nicht lange überlegen, denn € 200’000,- konnte sie nicht noch einmal aufbringen. Welch ein Unrecht, ein Schiff zweimal zu bezahlen! Sechs Monate später wurde die Bavaria im Auftrag der XY Bank öffentlich versteigert und ging für € 150’000,- an den höchsten Bieter. Die Familie P. waren ein Schiff und € 200’000,- ärmer und um eine bittere Erfahrung reicher. Niemals würden sie wieder nach Lemmer kommen und wollten auch von Wassersport nichts mehr wissen.

Fazit

Die vorstehende Geschichte basiert auf wahren Gegebenheiten. Die Namen sind aus privatrechtlichen Gründen fingiert. Es hätte übrigens noch schlimmer kommen können, wenn die Familie B. direkt nach Bezahlung auch noch mit dem Schiff verschwunden wäre. So hatte Familie P. doch noch ein Jahr lang Wassersport betreiben können. Lassen Sie sich durch diese Geschichte jedoch nicht in Angst und Schrecken versetzen, ziehen Sie jedoch Lehren daraus. 99 % aller Käufer und Verkäufer sind ehrliche Menschen. Es geht jedoch um die Ausnahmen, nämlich um das eine Prozent das nicht ehrlich und guter Treu ist. Gegen diese Zeitgenossen die arglose Käufer bewusst betrügen, muss man sich schützen.

Die verschiedenen Möglichkeiten

In den Niederlanden gibt es drei Kanäle um ein Boot zu kaufen. 1. Durch die Vermittlung eines Maklers. Dieser sollte jedoch bei einer der tonangebenden Vereinigungen angeschlossen sein. Namentlich sind dies die HISWA, der Branchenverband der niederländischen Wassersportindustrie, die Mitglieder der N.B.M.S. Nederlandse Bond Makelaars in Schepen und nicht zuletzt die Registered Yachtbrokers von E.M.C.I. 2. Des weiteren kann man bei einem Vermittler oder einer Werft eine Jacht kaufen. 3. Auch direkt bei einer Privatperson kaufen gehört zu den Möglichkeiten. Seit einiger Zeit ist, im Gegensatz zu früher, Jachtmakler kein geschützter Titel mehr. Dies bedeutet, dass man nicht mehr unbedingt eine harte Schulung durchlaufen muss, um sich „Jachtmakler“ zu nennen.

Kaufen über einen bei einem Verband angeschlossenen und zertifizierten E.M.C.I. Makler ist die sicherste Art, um ein Boot zu kaufen oder zu verkaufen. Ein Makler hat dann auch die Pflicht, das Kataster zu konsultieren. Er weiß dann unmittelbar ob ein Schiff beim Katasteramt registriert, mit Hypotheken belastet oder sogar mit Beschlag belegt ist. Sollten ihm hier Fehler unterlaufen, so kann er zur Rechenschaft gezogen werden und die verpflichtete Berufshaftpflicht-Versicherung muss für allfällige Schäden oder Verluste aufkommen. Zudem verfügen seriöse Makler über eine Drittgeldrechnung oder machen Gebrauch von einem sogenannten „Aender Konto“ eines Notars. Niemals darf ein Makler Gelder von Dritten auf sein eigenes Konto leiten. Außerdem wird er das Geld an den Verkäufer erst weiterleiten, wenn der Käufer das Objekt empfangen hat. Man ist somit 100 % sicher, dass das gekaufte Schiff auch wirklich unbelastet und schuldenfrei geliefert wird und kein Geld in den Sand gesetzt wird.

Wenn Sie das Schiff Ihrer Träume gefunden haben, empfiehlt es sich das Finanzielle über ein Drittgeldkonto abzuwickeln. Nicht selten geschieht dies über einen Notar, der nochmals im Kataster recherchiert und das Geld erst dann an den Verkäufer weiterleitet, wenn der Käufer dazu Zustimmung gegeben hat. Bei Schiffen die im Kataster registriert sind kann der Notar direkt alles veranlassen, damit das Schiff auf den Namen des Käufers eingetragen wird. Dieselbe Prozedur muss ebenfalls durchlaufen werden, wenn ein Schiff (von einigem Wert) von einer Privatperson gekauft wird. Nochmals: Viele Schiffe sind im Kataster eingetragen. Manchmal wissen es die Eigner nicht einmal mehr und nicht selten lastet auf dem Schiff auch noch eine (alte) Hypothek.

Sicherer Kauf einer neuen Jacht

Ein neues Schiff kaufen oder bauen zu lassen muss Spaß machen und darf keinesfalls mit einem finanziellen Fiasko enden. In der Praxis gibt es zwei Schiffstypen, nämlich ein Schiff das auf Bestellung bei einer Werft gebaut wird, oder ein Schiff das ab Lager erhältlich ist oder importiert wird. Verschiedene Importeure verlangen bei Bestellung eine Anzahlung von 10 oder 15 Prozent und den Rest bei Ablieferung. Manche Importeure geben für die Anzahlung eine Bankgarantie ab. Andere wiederum wünschen, dass die Anzahlung auf ein Drittgeldkonto eines Notars überwiesen wird. Das sind ausgezeichnete Lösungen und der Käufer hat keinerlei Risiko. Bei Importeuren die keine Bankgarantie abgeben oder abgeben können und sich das Geld auf das Betriebskonto überweisen lassen hat der Käufer ein großes Risiko, denn bei einem Konkurs verschwindet sein Geld in der Konkursmasse. Deshalb ist hier äußerste Vorsicht angezeigt!

Bei einem Schiff das erst noch gebaut werden muss, wird die Werft drei, fünf oder mehr Teilzahlungen verlangen. Die Werft hat das Geld normalerweise nötig, um den Bau zu finanzieren. Allerdings ist dies mit erheblichen Risiken verbunden, denn bei einem Konkurs der Werft gehen die bereits geleisteten Anzahlungen verloren und der Auftraggeber hat außerdem kein Schiff. Man kann jedoch die Risiken in Grenzen halten, wenn man unmittelbar nach Kiellegung das Schiff im Anbau beim Kataster registrieren lässt. Im Falle eines Konkurses der Werft hat der Käufer auf jeden Fall ein halb fertig gestelltes Schiff. Wenn das Schiff jedoch nicht im Kataster eingetragen ist, wird der Kurator (Insolvenzverwalter) „Ihr“ Schiff im Anbau verkaufen und die bereits geleisteten Teilzahlungen sind somit verloren. Fazit: Kein Schiff und kein Geld! Es ist für den Käufer deshalb von größter Wichtigkeit, dass die geleisteten Anzahlungen dem tatsächlichen Wert des Schiffes im Anbau nicht vorauslaufen. Im Klartext: Die verrichteten Arbeiten am Schiff und die eingekauften Materialien für das Schiff müssen einen größeren Wert darstellen, wie die durch den Käufer geleisteten Teilzahlungen. Eine theoretische Alternative ist für alle geleisteten Anzahlungen eine Bankgarantie zu verlangen. Eine Werft muss jedoch finanziell so solide sein, damit die Hausbank hier mitspielt. Eine andere Alternative ist, dass sich der Auftraggeber eine Bankgarantie verschafft. Auch hier ist ein gesunder finanzieller Background der Werft eine Voraussetzung, denn die Hausbank müsste in der Regel die Arbeiten und Materialien in den meisten Fällen vorfinanzieren. Nochmals: Wer ein Schiff bauen lässt sollte dieses immer als Schiff im Anbau beim Kataster registrieren lassen, oder wenn möglich eine Bankgarantie verlangen. Deutsche Version: Hans J. Betz

Das Kataster

Alle Immobilien wie Häuser, Gebäude oder Land werden pflichtgemäß im Kataster (Grundbuchamt) aufgenommen. Weniger bekannt ist, dass auch Schiffe und Flugzeuge beim Katasteramt registriert werden können. Die Abteilung Schiffe hat in den Niederlanden drei Register, namentlich das Z Register für Seeschiffe, das B Register für Binnenfahrtschiffe und das V Register für Fischereifahrzeuge. Registrieren eines Freizeitfahrzeuges, also einer Motor- oder Segeljacht, ist in den Niederlanden nicht vorgeschrieben. Auf freiwilliger Basis kann man hingegen seine Jacht „teboekstellen“, also registrieren lassen. Die Aufnahme einer Jacht im Schiffsregister hat einige Vorteile. Man kann jederzeit juristisch sein Eigentum nachweisen, während dies bei einem nicht registrierten Schiff problematisch sein kann. Bei Diebstahl muss man keine ellenlange juristische Prozeduren durchlaufen, wenn das Eigentum im Kataster festgelegt ist. Banken verlangen bei einer Jachthypothek einen Hypotheken-Eintrag im Kataster. Dazu muss das Schiff im Vorfeld registriert werden. Ein registriertes Schiff kann man nicht einfach in einer Kneipe verkaufen. Der Gang zu einem Notar ist im Vorfeld unumgänglich. Für die Registratur muss der Notar eine sogenannte Lieferungsakte (akte van levering) erstellen, wonach unmittelbar der Katastereintrag erfolgt. Es ist deshalb wichtig, dass man beim Kauf eines Schiffes kontrollieren lässt, ob das Fahrzeug registriert ist. Makler der HISWA, von anderen Branchenorganisationen und Notare haben online Zugang zum Katasteramt und entsprechende Kontrollmöglichkeiten. Danach wird der Makler mit eigenen Augen an Bord kont-rollieren, ob ein Brandzeichen (Registraturnummer) zu finden ist. Diese Kontrolle ist sehr wichtig, denn ein Schiff kann mehrmals den Eigner gewechselt haben, obwohl es registriert ist. Online kann man das Schiff dann nicht mehr verfolgen. Nur das Brandzeichen an Bord gibt Aufschluss.

Die Beschlagnahme

Juristen nennen die Niederlande manchmal das Mekka für Schiffsbeschlagnahmungen, denn in keinem Land ist dies so einfach. Der Ursprung dieses Prozesses liegt im „Goldenen Jahrhundert“. Die Niederlande hatten damals eine große Handelsflotte. Ferne Länder wie Indien, Japan, Ceylon etc. wurden angelaufen. In Hafenstädten wie Amsterdam herrschte emsiges Treiben. Werften mussten reparieren. Segelmacher sorgten dafür, dass die Takelage wieder für die nächste Reise taugte. Neue Segel, Lebensmittel, Getränke und weitere Güter wurden durch zahllose Arbeiter an Bord gebracht. Nicht alles wurde jeweils bezahlt. Weil die Schiffe schnell wieder weg waren, hatte man keine Zeit um auf das Urteil eines Richters zu warten. Doch Kaufleute und Juristen hatten dafür eine Lösung. Die Beschlagnahme! Das Schiff wurde im wahren Sinne des Wortes an die Kette gelegt, sodass es nicht mehr in See stechen konnte. Mittels einer einfachen Prozedur und ohne Einsprachemöglichkeit der Gegenpartei konnte ein Gläubiger auf ein Schiff oder auf ein anderes Gut Beschlag legen lassen. Auch heute ist die Beschlagnahme eines Schiffes in den Niederlanden noch relativ einfach. Diese Maßnahme wird von Gläubigern häufig gebraucht, um die Gegenpartei zu einer Reaktion zu bewegen. In der Praxis zeigt sich, dass in der Bootswelt verschiedene Parteien von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Bank beispielsweise, die nach vielen Mahnungen seit Monaten weder Zins noch Rate erhalten hat. Aber auch Reparaturbetriebe (Werften) nehmen dieses unsympathischen Mittel in Anspruch, um unbezahlte Rechnungen einzufordern. Auch gibt es das Beispiel eines Jachthafens, der seit drei Jahren kein Liegegeld mehr verbuchen und auch den Eigner des Schiffes nicht mehr erreichen konnte. Auch der Verfasser dieses Artikels hatte schon verschiedentlich Kontakt mit Gerichtsvollziehern, die im Auftrag von enttäuschten Ehefrauen Schiffe an die Kette legen mussten, damit diese nicht der Gütergemeinschaft entzogen werden konnten. Wenn ein registriertes Schiff beschlagnahmt wird, muss dieses auch im Kataster vermeldet werden. Der Makler oder der Notar kann jederzeit feststellen, ob ein Schiff an die Kette gelegt, also beschlagnahmt worden ist.


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